Satzung

§ 1
Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen Görlitzer Theater- und Musikverein e. V.
2. Er hat seinen Sitz in Görlitz.
3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Görlitz unter der Nummer 204 eingetragen.

§ 2
Zweck des Vereins

1. Der Verein ist der Förderung des Görlitzer Theater- und Musiklebens verpflichtet.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Der Verein ist gemeinnützig.
3. Der Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, dass künstlerische Vorhaben des Theater- und Musiklebens unterstützt und in Zusammenarbeit mit Theater und anderen Institutionen Veranstaltungen durchgeführt werden, die der Förderung des Görlitzer Kulturlebens dienen.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
6. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Görlitz, die es unmittelbar und ausschließlich für den Zweck der Förderung kultureller Einrichtungen zu verwenden hat. 

§ 3
Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die gewillt ist, den Zweck des Vereins zu fördern. Korporative Mitgliedschaft von Chören, Instrumentalvereinigungen und Spielgruppen ist möglich.
2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
3. Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um den Verein oder dessen Zweck besondere Verdienste erworben haben.
4. Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Tod des Mitgliedes
- durch Auflösung des Vereins
- durch Streichung auf Beschluss des Vorstandes bei einem Beitragsrückstand von mehr
  als einem Jahr
- durch Erklärung des Austritts an den Vorstand
- durch Ausschluss
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
5. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die  Mitgliederversammlung festgesetzt wird, der jedoch mindestens 10 Euro beträgt. Bei korporativen Mitgliedern wird der Beitrag vom Vorstand festgesetzt. Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 30.Juni des laufenden Jahres zu entrichten.

§ 4
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 
Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.

§ 6
Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus
a) dem geschäftsführenden Vorstand
b) dem erweiterten Vorstand (Beisitzer)
2. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus
- dem Vorsitzenden 
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus
- dem Schatzmeister 
- bis zu zehn Beisitzern
4. Der Vorsitzende oder bei Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich..
5. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf vier Jahre..
6. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer berufen. Dieser nimmt an den Vorstandssitzungen beratend teil.
7. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
8. Der Vorstand veranlasst die zur Erfüllung der Vereinszwecke erforderlichen Maßnahmen. Notwendige  Aufwendungen werden erstattet.
9. Über gefasste Beschlüsse sind Protokolle anzufertigen.
10. Der Geschäftsführer bedarf  zur Leistung von Zahlungen der Anweisung durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister. Zahlungen, die über die Führung der laufenden Geschäfte hinausgehen, beschließt der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

§ 7
Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen. Einladung und Tagesordnung sind den Mitgliedern vierzehn Tage vor der Versammlung zuzustellen.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Beschlüssen über Satzungsänderung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Wahlen gelten diejenigen als gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
- die Beschlussfassung über die Jahresberichte
- die Entlastung des Vorstandes
- die Wahl des Vorstandes
- die Entscheidung über Beschwerden
- Festsetzung des Jahresbeitrages der Mitglieder
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Auflösung des Vereins

§ 8
Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Zum Beschluss der Auflösung ist die Zustimmung von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.

So einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 28. November 1994
Änderungen wurden beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 27. Mai 2008

Veranstaltungen

Der Theater-Musikverein Görlitz lädt zum Welttheatertag ein

Zum Welttheatertag am 27. März 2024 lädt der Theater-Musikverein Görlitz um 17.00 Uhr in das Foyer des Theaters zu einem Streichoktett ein.

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"Weihnachtskonzert des Görlitzer Kirchenorchester"

Sonntag, 17.12.2023, 17.00 Uhr

Christuskirche Görlitz-Rauschwalde

Werke von

Johann Sebastian Bach, Antonio Vivaldi , Ottorino Respighi und Carl Reinecke

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kein "KLASSIK ZUM JAHERSAUSKLANG"

Aus zeitlichen Gründen kann dieses Jahr kein Konzert zum 31.12.23 durchgeführt werden.

Im nächstem Jahr planen wir dieses wieder wie gewohnt.

"Sommerkonzert des Görlitzer Kirchenorchesters"

am Sonntag, dem 2.Juli 2023, 17.00 Uhr

Programm:

  • Edvard Grieg 

  • Johan Severin Svendsen

  • Alexander Glasunow

  • Allessandro Marcello 

  • Johann Pezel 

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"LIEDER ZUM WELTTHEATERTAG"

Sonntag, 12.03.2022, 15.30 Uhr

Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz | Foyer-Café

Mit Jenifer Lary, Sopran
Am Flügel: Olga Dribas

Wir freuen uns, Ihnen einen sehr persönlichen Liederabend mit der Sopranistin Jenifer Lary im Foyer- Café unseres Theaters als unsere Veranstaltung zum Welttheatertag 2023 (27. März) anbieten zu können und danken Ihnen damit für Ihre Treue zu Ihren Theater.

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"Weihnachtskonzert des Görlitzer Kirchenorchester"

Sonntag, 11.12.2022, 17.00 Uhr

Christuskirche Görlitz-Rauschwalde

Werken von
Johann Sebastian Bach, Georg Philipp Telemann, Alessandro Scarlatti

Andrea Scarlatti, Johann Christoph Petz, Max Reger

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"KLASSIK ZUM JAHERSAUSKLANG DAS 25. KONZERT"

Samstag, 31.12.2022, 15.00 Uhr

Kulturforum Görlitzer Synagoge

Klavierabend mit Aleksandra Mikulska

Der Erlös aus dem Konzert soll dem Theater zugute kommen.

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"Kontrabass-Ensemble BASSIONA AMOROSA"

Sonntag, 23.Oktober 2022, 16:00 Uhr

Festkonzert für Prof. Klaus Trumpf

Kulturforum Görlitzer Synagoge

Kartenvorverkauf:

An der Theaterkasse Görlitz
Tel.: 03581 474747

Restkarten in der Synagoge

Kartenpreis:

Kuppelsaal und Empore 1. Reihe 25 Euro
Empore 2. Reihe (Sichteinschränkung) 10 Euro

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"Jahreshauptversammlung 2021"

am Montag, dem 10..Oktober 2022, 18.00 Uhr

Foyer-Café des Theaters

Wie gewohnt stellen wir Ihnen mit einem musikalischen Programm neue Mitglieder des Ensembles vor.

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"Sommerkonzert des Görlitzer Kirchenorchesters"

am Sonntag, dem 19.Juni 2022, 17.00 Uhr

Programm:

  • Georg Philipp Telemann

  • Johann Wenzel Anton Stamitz

  • Niels Wilhelm Gade

  • Felix Weingartner

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"ERZÄHLWETTBEWERB"

zur Oper „Schneewittchen“ für junge Theaterfreunde

Eure Arbeiten können ab sofort bis 31.08.2022
unter dem Stichwort Erzählwettbewerb
eingeworfen, abgegeben oder gemailt werden:

  • Briefkasten des Gerhart-Hauptmann-Theaters, Demianiplatz 2
  • Theaterpädagogin Frau Miriam Walter
  • Theaterkassen
  • info(at)tmv-goerlitz.de

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Kontakt

Görlitzer Theater- und Musikverein e.V.
Vorsitzende: Herr Matthias Beier

Tel: 03581/875766
E-Mail: info(at)tmv-goerlitz.de

Schlaurother Str. 50
02827 Görlitz

Bankverbindungen:

Volksbank Raiffeisenbank

IBAN: DE49855910004563031404
BIC: GENODEF1GR1

Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien

IBAN: DE54 8505 0100 0232 0088 76
BIC:WELADED1GRL